Büro in Potsdam mieten 1.869,90 m2 ab 16,00 €/m2 (BNPPRE B10897)

Ausgezeichnet erschlossenes Gewerbezentrum in Babelsberg!

14482 Potsdam

  • B10897

    Objekt-ID

  • Provisionsfrei

  • 16.00 €

    Mietpreis pro m2/Monat

  • 2,50 €

    Nebenkosten pro m2/Monat

  • 1,869.90 m2

    Bürofläche

  • 621.02 m2

    Teilbar ab

  • auf Anfrage / 01.06.2025

    Verfügbarkeit

Ihr Ansprechpartner

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Thomas Materne

Tel: +49 30 88465-150

Personenaufzug

Fakten

VerkabelungsortFensterbank-Kabelkanäle
Verkabelungvorhanden
Sonnen-/Blendschutzaußenliegend manuell

Objekt

ObjektartBürohaus

Objektbeschreibung

Es handelt sich um einen an der Nordseite des Gewerbezentrums "Gewerbe im Park" liegenden Bürohausneubau. Das Gebäude bietet hochwertige Büroflächen, die in enger Abstimmung mit dem künftigen Nutzer flexibel geteilt (Einzel-, Kombi- und Großraumbüros) werden. Darüber hinaus bietet das Gebäude großflächige Lagermöglichkeiten.

Lage

Die Großbeerenstraße ist eine der Hauptverkehrsstraßen in Potsdam. Der Bereich ist infrastrukturell ausgezeichnet erschlossen, so dass das Objekt mit öffentlichen Verkehrsmitteln und auch mit dem Auto optimal erreichbar ist. Über die Auffahrt zur Schnellstraße am Horstweg ist die Anbindung an die Autobahn Richtung München, Hamburg, Hannover und Dresden gegeben. Den Kurfürstendamm in der Berliner City-West erreicht man über die AVUS. In der Nähe befinden sich Haltestellen von Straßenbahn und Bus. Der Bahnhof Potsdam mit Anschluss an S- und Regionalbahn ist über diese Anbindung kurzfristig erreichbar. Von dort gelangt man in etwa einer halben Stunde in die Berliner Citybereiche.
Fußweg zu öffentlichen Verkehrsmitteln1 Minuten
Fahrtzeit zum nächsten Hauptbahnhof35 Minuten
Fahrtzeit zur nächsten Autobahn10 Minuten
Fahrzeit zum nächsten Flughafen45 Minuten

Karte

Die Fläche

Gesamtfläche des Objektes:
1.869,90 m², davon bis zu 1.869,90 m² verfügbar
Gesamtfläche des Objektes1.869,90 m², davon 1.869,90 m² verfügbar

Energieausweis für dieses Objekt

Zum Zeitpunkt der Erstellung des Exposés lag uns der entsprechende Energieausweis nicht vor. Nach § 16 EnEV 2014 ist der Verkäufer/Vermieter jedoch dazu verpflichtet, dem Kauf-/Mietinteressenten den Energieausweis oder eine Kopie davon bei der Besichtigung vorzulegen und bei Abschluss des Vertrages im Original/Kopie zu übergeben.

Information zur Provision

ProvisionNein

Provisionshinweis

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